Diese Norm schreibt für Decken gegen nicht gleichartig beheizte Räume, unbeheizte Räume und gegen Erdreich einen Mindestwärmedurchgangswiderstand der Dämmung von R= 1,25 m²K/W vor.
Bei Flächen gegen Außenluft (Auslegungsaußentemperatur von –5 bis –15 °C) wird ein Mindestwärmedurchgangswiderstand von R= 2,0 m²K/W vorgeschrieben.
Wird nur der Mindestwärmeschutz eingeplant muss bei der Ermittlung der Anlagenaufwandszahl gemäß En der zusätzliche Wärmeverlust einer Flächenheizung mit berücksichtigt werden. Ab einem U-Wert von 0,50 W/m²K, das entspricht einer Dämmdicke von 8 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK, kann dieser zusätzliche Wärmeverlust vernachlässigt werden.