Daemmung

Dämmung von Flächenheizungen

Die Anforderungen an Wohnungstrenndecken, bzw. an Decken über Räumen mit nicht gleichartiger Nutzung, sind weiterhin in der DIN beschrieben.

Die entscheidenden Änderungen gemäß EV ergeben sich für Außenbauteile bzw. für Gebäudeteile gegen wesentlich niedrigere Innentemperaturen. Hier gelten nun keine fest verbindlichen Dämmwerte zur Begrenzung der Wärmeverluste mehr.

photo_2019-09-15_22-10-16
photo_2019-09-15_22-10-12

Diese Norm schreibt für Decken gegen nicht gleichartig beheizte Räume, unbeheizte Räume und gegen Erdreich einen Mindestwärmedurchgangswiderstand der Dämmung von R= 1,25 m²K/W vor.

Bei Flächen gegen Außenluft (Auslegungsaußentemperatur von –5 bis –15 °C) wird ein Mindestwärmedurchgangswiderstand von R= 2,0 m²K/W vorgeschrieben.

Wird nur der Mindestwärmeschutz eingeplant muss bei der Ermittlung der Anlagenaufwandszahl gemäß En der zusätzliche Wärmeverlust einer Flächenheizung mit berücksichtigt werden. Ab einem U-Wert von 0,50 W/m²K, das entspricht einer Dämmdicke von 8 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK, kann dieser zusätzliche Wärmeverlust vernachlässigt werden.